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2.5 Bewerbung und Einschreibung

  • Wie bekomme ich an der Uni Paderborn einen Studienplatz?
    Die Studienplatzvergabe erfolgt online über unser Online-Bewerbungsportal (sowohl für zulassungsfreie als auch für zulassungsbeschränkte Studiengänge). Sie müssen sich zunächst ein Benutzerkonto anlegen und werden dann durch das Programm geführt. Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie sich für die zulassungsbeschränkten Ein-Fach-Bachelor-Studiengänge der Universität Paderborn auch bei www.hochschulstart.de bewerben müssen, um bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt werden zu können.
     
  • Was ist der Unterschied zwischen „Bewerbung“ und „Antrag auf Einschreibung“?
    Über unser Online-Bewerbungsportal müssen Sie sich sowohl für zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. –fächer bewerben als auch für zulassungsfreie Studiengänge bzw. –fächer anmelden. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. -fächer benötigen Sie eine Zulassung. Wenn Sie diese Zulassung erhalten haben, können Sie einen Antrag auf Einschreibung stellen. Der Antrag auf Einschreibung ist auch dann zu stellen, wenn Sie einen zulassungsfreien Studiengang bzw. zulassungsfreie Fächer studieren wollen.
     
  • Wo finde ich die Unterlagen zur Einschreibung?
    Die Einschreibungsunterlagen stehen als PDF-Datei im Online-Bewerbungsportal zum Download zur Verfügung. Dazu müssen Sie sich ein Bewerberkonto anlegen.
     
  • Kann ich mich gleichzeitig für mehrere Studienfächer bzw. gleichzeitig an mehreren Universitäten bewerben?
    Es dürfen an der Universität Paderborn online sechs Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. -fächer abgeschickt werden. Möchten Sie mehr als sechs Bewerbungen vollziehen, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat unter: bewerbung@upb.de. Für zulassungsfreie Studiengänge bzw. -fächer Fächer können Sie sich innerhalb der Fristen einschreiben. Parallel können Sie sich zusätzlich unbegrenzt auch an anderen Hochschulen bewerben.
     
  • Kann ich mich bewerben oder einschreiben, wenn ich noch im Ausland bin?
    Die Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgt ausschließlich online und kann deshalb auch problemlos vom Ausland aus erfolgen. Den Zulassungsbescheid erhalten Sie online und müssen innerhalb einer genannten Frist erklären, ob Sie den Platz annehmen. Sollten Sie die Einschreibungsformulare nicht persönlich unterschreiben können, ist es sinnvoll, einer Person eine Vollmacht auszustellen. Diese Person kann dann in Ihrem Namen den Studienplatz annehmen (also den Antrag auf Einschreibung stellen). Den Antrag auf Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge können Sie ebenfalls aus dem Ausland zuschicken; Sie müssen nicht persönlich erscheinen. Am besten bereiten Sie bereits vor der Abreise die Nachweise vor, die Sie zur Einschreibung vorlegen müssen: Zeugnis, Krankenkassenbescheinigung, Lichtbild, frankierter Rückumschlag und ggf. bereits den Antrag auf Einschreibung, der über das Online-Bewerbungsportal als Download zur Verfügung steht.
     
  • Ich mache erst noch ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr. Kann oder soll ich mich trotzdem jetzt schon um einen Studienplatz bewerben?
    Wenn Sie ein zulassungsbeschränktes Fach studieren wollen, können Sie sich schon zu Beginn und ggf. auch nochmals während des Dienstes um einen Studienplatz bewerben. Wenn Sie dann eine Zulassung erhalten, müssen Sie diese aufbewahren und bei einer erneuten Bewerbung nach dem Dienst vorlegen. Sie haben dann nach Abschluss des Dienstes für die beiden kommenden Zulassungsverfahren einen Anspruch auf eine bevorzugte Zulassung.
    Als Beispiel: Sie leisten von Juni 2021 bis Juni 2022 einen Dienst. Sie bewerben sich für das Wintersemester 2021/22 für ein zulassungsbeschränktes Fach, erhalten eine Zulassung und nehmen den Platz wegen des Dienstes nicht an. Dann haben Sie im Sommersemester 2022 und im Wintersemester 2022/23 Anspruch darauf, erneut bevorzugt einen Studienplatz zu erhalten. Beginnt der Studiengang nur im Wintersemester, haben Sie 2022/23 und 2023/24 noch Anspruch auf einen Studienplatz. Achtung: Eine erneute online-Bewerbung ist auf jeden Fall erforderlich. Zusätzlich muss der Sonderantrag "Bevorzugung aufgrund eines Dienstes" gestellt werden.
     
  • Wie bewerbe ich mich für ein höheres Fachsemester?
    Für zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester gibt es einen speziellen Bewerbungszeitraum  und ein spezielles Anmeldeformular. Dieses Formular finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats.
    Wenn es sich um ein zulassungsfreies höheres Fachsemester handelt, können Sie - wenn Sie bereits an der Universität Paderborn eingeschrieben sind - im Rahmen der Rückmeldefrist einen Antrag auf Studiengangs- bzw. -fachwechsel stellen.
    Sind Sie noch nicht an der Universität Paderborn eingeschrieben, müssen Sie sich online über PAUL einen Bewerbungsaccount erstellen und sich dann für ein höheres Fachsemester bewerben/einschreiben.
    Wünschen Sie eine Einschreibung in ein höheres Fachsemester kontaktieren Sie bitte immer die zuständige*n Fachstudienberater*in. Von der*den Fachstudienberater*in (bzw. vom Prüfungsausschuss) bekommen Sie dann eine Einstufungsbescheinigung, die Sie bei Ihrer Einschreibung vorlegen müssen.
     
  • Ich muss einen verpflichtenden Erwartungscheck für die Einschreibung durchführen, was bedeutet das?
    Der Erwartungscheck ist ein Tool der Studieninteressierten und Studienbewerber*innen einen Einblick in typische Fragestellungen, Studieninhalte, Anforderungen und Berufsfelder des potenziellen Wunsch-Studiengangs gibt. Der Erwartungscheck ist dabei kein eignungsdiagnostisches Instrument - er unterstützt jedoch, die eigenen Vorstellungen und Erwartungen an einen bestimmten Studiengang zu überprüfen. In den Fächergruppen Wirtschaftswissenschaften, Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik muss der Erwartungscheck verpflichtend für die Einschreibung durchgeführt werden. Weitere Informationen zur Durchführung
     
  • Ablehnung, was nun (Nachrückverfahren und Losverfahren)?
    Auch nach einem ersten Ablehnungsbescheid hat man Chancen, den gewünschten Studienplatz doch noch zu erhalten. Da einige der zugelassenen Bewerber*innen ihren Studienplatz nicht annehmen, werden die so frei gewordenen Studienplätze im „Nachrückverfahren“ unter den noch nicht versorgten Studieninteressierten weiter vergeben. Für das Nachrückverfahren bewerben Sie sich nicht erneut, sondern sind automatisch dabei. Wenn auch nach dem Nachrückverfahren noch einzelne Plätze frei sein sollten, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Note und Wartezeit spielen im Losverfahren keine Rolle.
    Wichtig: Für das Losverfahren müssen Sie sich erneut online bewerben. Die Zusagen kommen oft sehr kurzfristig, daher ist dann eine schnelle Reaktion nötig. Wenn Sie dennoch keinen gewünschten Studienplatz erhalten, können Sie mit z.B. Praktika, Sprachkursen und Auslandsaufenthalten die Zeit bis zur nächsten Bewerbungsphase sinnvoll nutzen.
     
  • Wie kann ich am Losverfahren teilnehmen?
    Wenn im Ergebnis des Nachrückverfahrens noch Studienplätze frei bleiben, werden diese im Rahmen eines Losverfahrens verteilt. Für das Losverfahren ist eine gesonderte Bewerbung erforderlich, die ab Mitte März (für das Sommersemester) bzw. ab Mitte September (für das Wintersemester) online möglich ist. Sie können außerdem im Internet unter www.hochschulkompass.de in einer Studiengangsbörse nachschauen, an welcher Hochschule noch Restplätze in einzelnen Studiengängen zu vergeben sind. Ggf. ist für diese Plätze auch eine Bewerbung über www.hochschulstart.de (im sog. Clearingverfahren) notwendig.

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