3.4 Nachrücker und Losverfahren

  • Habe ich auch mit einem Ablehnungsbescheid noch eine Chance auf einen Studienplatz?
    Wenn Sie im sogenannten Hauptverfahren keinen Studienplatz bekommen haben, gibt es noch zwei Möglichkeiten einen Studienplatz zu erhalten:
     
    • Nachrückverfahren: Erfahrungsgemäß nehmen nicht alle Zugelassenen den ihnen im Hauptverfahren zugewiesenen Studienplatz an. Die damit wieder frei gewordenen Studienplätze vergibt die Universität Paderborn im sog. Nachrückverfahren an rangnächste Bewerber*innen, die bisher noch nicht zugelassen werden konnten.
      An dem Nachrückverfahren nehmen alle Bewerbungen automatisch teil, die im Hauptverfahren eine Ablehnung erhalten haben. Es ist keine ausdrückliche Erklärung zur Teilnahme am Nachrückverfahren erforderlich.
      Entsprechende Zulassungsbescheide werden voraussichtlich Ende August/Anfang September bzw. Ende Februar/Anfang März online über Ihren Bewerber-Account zur Verfügung gestellt. Es ist daher durchaus möglich, dass Sie zunächst einen Ablehnungsbescheid und später noch einen Zulassungsbescheid für andere Studienwünsche im Nachrückverfahren erhalten. Ablehnungsbescheide im Nachrückverfahren werden nicht ausgestellt.
       
    • Losverfahren: Für den Fall, dass auch durch das Nachrückverfahren in einem zulassungsbeschränkten Studiengang oder Fach nicht alle Plätze besetzt werden können, werden die übrig gebliebenen Studienplätze durch die Hochschule verlost.
      Bewerben können sich alle Studieninteressierte mit allgemeiner oder einschlägig fachgebundener Hochschulreife, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und der Tatsache, ob die Hochschulzugangsberechtigung im Inland oder Ausland erworben wurde.
      Für das Losverfahren können Sie sich auch bewerben, wenn Sie bereits eingeschrieben sind oder sich im Hauptverfahren online beworben haben. Ablehnungsbescheide im Losverfahren werden nicht ausgestellt.
      Sie können i.d.R. ab Anfang März (für das SoSe) bzw. ab Anfang September (für das WiSe) im Internet unter www.hochschulkompass.de in einer Studienplatzbörse nachschauen, an welcher Hochschule noch Restplätze in einzelnen Studiengängen zu vergeben sind. Die Studienplatzbörse wird laufend aktualisiert. Für freie Plätze an der Universität Paderborn müssen Sie sich direkt über PAUL online bewerben. Eine E-Mail über den Hochschulkompass reicht nicht aus.
       
  • Ich habe die Orientierungswoche verpasst. Wie geht’s weiter?
    Wenn Sie nicht an der Orientierungsphase teilnehmen konnten, finden Sie auf der Internetseite zum Programm grundlegende Hinweise für Ihren Start ins Studium. Außerdem stehen wir von der Zentralen Studienberatung, die Fachstudienberater*innen der einzelnen Fächer bzw. Studiengänge sowie die Fachschaften (das sind die Studierendenvertreter*innen in den Fakultäten) für weitere Fragen zur Verfügung.
     
  • Wann erhalte ich das Semesterticket und die Studienbescheinigungen?
    Das NRW-Ticket kann nach erfolgter Einschreibung/Rückmeldung digital beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier. Der Studierendenausweis und die Studienbescheinigungen werden in einer Sendung zu Semesterbeginn vom Studierendensekretariat zugeschickt. Gasthörer*innen, Jungstudierende und Zweithörer*innen erhalten kein Semesterticket. Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben, können sich die Kosten für das Semesterticket über einen Antrag erstatten lassen, der im PAUL-Account in der Kategorie "Anträge" zu finden ist.
    Bei verspäteter Einschreibung: Sobald Sie Ihre Semestergebühren gezahlt haben und die Einschreibdaten komplett erfasst sind (es ist mit einer Bearbeitungszeit zu rechnen), können Sie beim Service Center eine (vorläufige) Immatrikulationsbestätigung erhalten, mit der Sie beim AStA ein vorläufiges Semesterticket bekommen.
    Für Ihre Studienorganisation (Anmeldung zu Vorlesungen etc.) müssen Sie sich einen Uni-Account erstellen (Zugang zum IT-System der Universität „PAUL“). Dies können Sie von zuhause aus machen - dafür erhalten Sie mit den Einschreibungsunterlagen Informationen und eine TAN-Nummer zugeschickt. Alternativ können Sie dies auch an den IMT-Service-Terminals in der Uni vornehmen (ohne TAN-Nummer).