4.5 Praktika
- Welche Formen von Praktika gibt es?
Die Studienordnungen der einzelnen Studiengänge bzw. Studienfächer legen die Art und den Umfang von Praktika fest. Es können verschiedene Arten unterschieden werden:- Laborpraktikum (im Labor an der Universität), Industriepraktikum (in einem Unternehmen), Schulpraktikum (in einer Schule),
- studienbegleitendes Praktikum (einzelne Tage in der Woche während der Vorlesungszeit), Blockpraktikum (ohne Unterbrechung in der vorlesungsfreien Zeit)
- Pflichtpraktikum (in der Studien- und Prüfungsordnung verpflichtend festgelegt), freiwilliges Praktikum (über das Pflichtpraktikum hinausgehendes Praktikum).
- Wann und warum soll ich ein Praktikum machen?
Ist das Praktikum laut Prüfungsordnung vorgeschrieben, können Sie sich im Studierendensekretariat beurlauben lassen und trotzdem Prüfungen ablegen. Hier finden Sie eine Übersicht von Praktika, die in den Prüfungsordnungen der Universität Paderborn vorgesehen sind.
Zeitpunkt(e) der Praktika werden in der Studienordnung festgelegt. Die vorgeschriebenen Praktika dienen zur Orientierung im Berufsfeld, zum praktischen Üben theoretischer Studienschwerpunkte sowie zum Ausprobieren der eigenen Kompetenzen. Sie sollten aber auch genutzt werden, um Kontakte zu späteren Arbeitgebern aufzubauen.
- Wer berät bei Praktika?
- Für Lehramtsstudierende bietet das Zentrum für Bildungsforschung und Lehrerbildung (PLAZ) Informationen und Beratung zu den Praxisphasen.
- Für die anderen Studiengänge unterstützen Praktikumsämter bzw. Praktikumskoordinator*innen die Suche nach Praktikumsplätzen und die Organisation des Praktikums.