Raumbuchung für Studierende

Räumlichkeiten der Universität werden von unserem Baudezernat in der Regel dann zur Verfügung gestellt, wenn ein Nutzen für die Allgemeinheit der Studierenden ersichtlich ist. Das gilt vor allem für Veranstaltungen des AStA und der Fachschaften. Studentische Initiativen und Hochschulgruppen müssen durch die Verwaltung anerkannt sein. Diese Gruppen können die Räume unentgeltlich nutzen, bei kommerziellen Veranstaltungen bzw. bei der Einnahme von Eintrittsgeldern müssen sie nur Bewirtschaftungskosten (Reinigung etc.), keine Miete zahlen.

Das Baudezernat überprüft die Anträge auf Raumnutzung (siehe unten). Lehrveranstaltungen haben Vorrang, daher besteht je nach Auslastung kein Anspruch auf Genehmigung. Privatnutzungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, dann werden Miete und Bewirtschaftungskosten berechnet.

Was müssen Sie tun?
Füllen Sie den Diensträume Überlassungsantrag (zum Antrag) aus. Beschreiben Sie dort kurz die Art und den Inhalt Ihrer Veranstaltung und schicken Sie das ausgefüllte Formular 14 Tage vor der Veranstaltung an den Ansprechpartner Michael Stöppel (Raum B1.308).

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