Praktikum

Sie studieren an der UPB und planen ein Praktikum? Wir haben einige Informationen und Tipps zum Thema Praktikum für Sie zusammengestellt:

In Ihrer jeweiligen Studienordnung sind die Art und der Umfang von Praktika festgelegt. Dabei werden z.B. verschiedene Arten unterschieden:

  • Praktikum in einem Labor
  • Praktikum in der Industrie
  • Praktikum in einer Organisation, in einem Unternehmen, etc.
  • Praktikum in einer Schule
     
  • studienbegleitendes Praktikum (einzelne Tage in der Woche während der Vorlesungszeit)
  • Blockpraktikum (ohne Unterbrechung in der vorlesungsfreien Zeit)
  • Pflichtpraktikum (in der Studien- und Prüfungsordnung verpflichtend festgelegt)
  • freiwilliges Praktikum (über das Pflichtpraktikum hinausgehendes Praktikum)

Einige Praktika sollen vor Studienbeginn in folgenden Studiengängen abgeleistet sein, so z.B.

​​​​​​​Hinweis: Auch wenn die Prüfungsordnung eine nachträgliche Durchführung des Praktikums, während der ersten drei Semester erlaubt, empfehlen wir Ihnen dringend, das Praktikum vor Beginn des Studiums zu absolvieren.

Bitte informieren Sie sich hinsichtlich notwendiger Praxisphasen (z.B. mithilfe der Prüfungsordnung). Weitere Informationen finden Sie auch auf den Detailseiten im Studienangebot A-Z.

Pflichtpraktika, die vor Studienbeginn abgeleistet sein müssen, können ggf. über BAföG gefördert werden.

Einige Praktika werden während des Studiums in folgenden Studiengängen durchgeführt, z.B.

Bitte informieren Sie sich hinsichtlich notwendiger Praxisphasen (z.B. mithilfe der Prüfungsordnung). Weitere Informationen finden Sie auch auf den Detailseiten im Studienangebot A-Z.

 

Bei Praktika im Rahmen eines Pflichtpraktikums, das Sie aufgrund Ihrer Studienordnung leisten, besteht kein Anspruch auf Vergütung in Form des Mindestlohns. 

Handelt es sich um ein Praktikum, das mit Mindestlohn bezahlt werden muss? Orientieren Sie sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales!

Neben den Pflichtpraktika können Studierende auch ein freiwilliges Praktikum ableisten. Empfohlen wird dies vor allem für Studiengänge, in denen kein Pflichtpraktikum vorgesehen ist (z.B. für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge).

Es ist ggf. sinnvoll, auch mehrere Praktika während der Studienzeit zu absolvieren. So können Praxiserfahrungen gesammelt und Kontakte zu potentziellen Arbeitgebern geknüpft werden.

  • Wer ein gesamtes Praktikumssemester plant, kann sich auf den Seiten des Studierendensekretariats über die Möglichkeiten einer Beurlaubung informieren.
  • Für Lehramtsstudierende bietet das Zentrum für Bildungsforschung und Lehrerbildung (PLAZ) Informationen und Beratung zu den Praxisphasen.
  • Praktikumsämter bzw. Praktikumskoordinator*innen unterstützen ebenfalls bei der Suche nach Praktikumsplätzen sowie bei der Organisation des Praktikums.
  • Für Studierende aller Fachrichtungen bietet der Career Service Kontaktmöglichkeiten zu Unternehmen sowie Beratung zur beruflichen Orientierung und Praxisphasen.
Weitere Praxismöglichkeiten