Aus dem Studium aussteigen?
Mit einem Studienabbruch geht manchmal das Gefühl einher, gescheitert zu sein und nicht zu wissen, wie es weitergeht. Doch ein Studienabbruch ist kein Weltuntergang – es ist ein Neustart, eine Umorientierung, eine Nachjustierung. Sie haben vielfältige Möglichkeiten:
- duale Berufsausbildung: z.B. Anlagenmechaniker*in, Kaufmann/-frau (m/w/d) für Büromanagement, Bankkaufmann/-frau (m/w/d)
- schulische Ausbildung in einer Berufsfachschule: z.B. Altenpfleger*in, Erzieher*in, Fremdsprachensekretär*in
- duales Studium in der öffentlichen Verwaltung: z.B. Finanzwirt*in, Beamter im Archivdienst (m/w/d), Zolldienst, Justiz NRW o.Ä., Rechtspfleger*in
- Direkteinstieg in ein Unternehmen: Quereinstieg
- Existenzgründung
Sind Sie auf der Suche nach einer Ausbildung oder einem Praktikum, oder wollen Sie einfach schauen, was auf dem Stellenmarkt aktuell los ist? Dann schauen Sie gerne in unserem Job- und Karriereportal vorbei oder schauen Sie mal, welche Unternehmen gern Studienaussteiger*innen einstellen.
Auf dem Weg zu einem neuen Ziel stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner*innen zur Verfügung, die Sie gerne unterstützend begleiten:
Agentur für Arbeit
- Wenn Sie über eine Ausbildung nachdenken und eine Orientierung bei der Wahl des geeigneten Ausbildungsberufes oder Informationen zu Studiengängen anderer Hochschulen benötigen, können Sie sich an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Paderborn wenden.
- Kooperation zur berufspsychologischen Testung und Beratung von Studierenden mit eingeschränkter Studierfähigkeit, mehrfachen Studienabbrüchen u.ä.. Für weitere Informationen an studienzweifel(at)upb(dot)de wenden.
Industrie- und Handelskammer
- Informationen zu betrieblichen Ausbildungsberufen und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Möglichkeiten zur Anrechnung von Studienleistungen und die Suche nach geeigneten Ausbildungsstellen erhalten Sie bei der IHK Ostwestfalen.
- Zur Vereinbarung eines individuellen Beratungstermin wenden Sie sich an
Monika Grundke, Telefon: 05251/1559-13
E-Mail: m.grundke(at)ostwestfalen.ihk(dot)de
oder
Stephanie Wiedey, Telefon: 0521/554-143
E-Mail: s.wiedey(at)ostwestfalen.ihk(dot)de; passgenau(at)ostwestfalen.ihk(dot)de
Handwerkskammer
- Informationen zu betrieblichen Ausbildungsberufen und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Möglichkeiten zur Anrechnung von Studienleistungen erhalten Sie bei der HWK Ostwestfalen-Lippe. Auch die Fachstelle für Studienaussteiger*innen in NRW (Westdeutscher Handwerkskammertag) bietet umfangreiche Informationen zum Thema an.
- Zur Vereinbarung eines individuellen Beratungstermin wenden Sie sich an:
Maria Keck
Telefon: 05251/700-375
E-Mail: maria.keck(at)kh-paderborn-lippe(dot)de
Netzwerke
- Netzwerk im Kreis Soest: die Agentur für Arbeit Meschede-Soest, die HWK Dortmund und die IHK Arnsberg kooperieren im Netzwerk Spurwechsel, um Alternativen und Perspektiven bei einem Studienausstieg zu entwickeln.
- Netzwerk im Kreis Lippe: die Agentur für Arbeit Detmold, die Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe, die IHK Lippe zu Detmold, der Kreis Lippe und die ZSB der Hochschule OWL kooperieren im Netzwerk "Neustart Lippe" und bieten Beratung sowie Veranstaltungen an.
Hinweise:
Anrechnung von Studienleistungen, Verkürzung der Ausbildung: Eine Ausbildung kann bei bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden:
- mit (Fach-)Hochschulreife und mindestens 30 ECTS-Credits aus dem Studium (§ 8 BBiG = zeitliche Anrechnung i. S. einer Komprimierung der regulären Ausbildungszeit)
- bei überdurchschnittlichen Leistungen in Betrieb und Berufsschule können Sie vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden; Notendurchschnitt besser als 2,49 (BBiG § 45 Abs. 1)
- mit mehrjähriger Berufserfahrung kann durch eine Externenprüfung ein berufsqualifizierender Abschluss erworben werden ohne zuvor die reguläre Ausbildung zu durchlaufen
- Studienleistungen können auf Fortbildungen angerechnet werden (z.B. „Geprüfte*r Handelsfachwirt*in“, „Geprüfte*r Fachwirt*in für Vertrieb im Einzelhandel“) oder den Zugang zur Meisterprüfung erleichtern.
Voraussetzung für eine Verkürzung ist ein gemeinsamer Antrag des Ausbildungsunternehmens und des Auszubildenden bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages. Lassen Sie sich dazu ausführlich bei der zuständigen Kammer beraten. Weitere Informationen finden Sie auch im BMBF-Portal "Studienabbruch - und dann?".
BAföG: Wenn Sie Bafög erhalten und sich für einen Studienabbruch oder ggf. für einen Studiengangwechsel entschieden haben, sollten Sie sich unbedingt mit dem BAföG-Amt in Verbindung setzen.
Sicherung des Lebensunterhaltes: Wenn Sie sich für einen beruflichen Neuanfang entscheiden, spielt die Frage nach der Sicherung des Lebensunterhaltes während einer beruflichen Aus- bzw. Weiterbildung in der Regel eine große Rolle. Erkundigen Sie sich deshalb beim Jobcenter Ihres Wohnortes nach Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder wenn Sie eine Ausbildung aufnehmen wollen und nicht mehr bei den Eltern wohnen, bei der Agentur für Arbeit Ihres Wohnortes nach Berufsausbildungsbeihilfe. Darüber hinaus müssen Sie ggf. auch das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse bzgl. Ihrer weiteren Krankenversicherung suchen.