Beratung zum Studium mit Beeinträchtigung (SmB)
Die Universität Paderborn setzt sich aktiv dafür ein, Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, chronischen Erkrankungen oder Behinderung in ihrem Studium so zu unterstützen, dass sie gleichberechtigt und selbstbestimmt an der Hochschulbildung teilhaben können.
Studieninteressierte, Studierende, Absolventen und Lehrende können sich an die Servicestelle Studium mit Beeinträchtigung und die Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigung, Behinderung und chronischer Erkrankung wenden, um Beratung und Unterstützung zu erhalten.
Beeinträchtigt studieren: was heißt das eigentlich?
In der Studie "Beeinträchtigt studieren 2" der Deutschen Studentenwerke (2016/17) beantworteten nach 2011 bereits das zweite Mal rund 21.000 Studierende mit Beeinträchtigungen aus mehr als 150 Hochschulen Fragen zu ihrer Studiensituation.
- Sind Beeinträchtigungen sichtbar?
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- Nur bei 4 % der Studierenden ist die Beeinträchtigung auf Anhieb zu erkennen, bei gut zwei Dritteln (67%) ist sie auch auf Dauer nicht sichtbar.
- Mehr als die Hälfte der Studierenden (53%) hat psychische Erkrankungen, die sich studienerschwerend auswirken, das sind acht Prozentpunkte mehr als 2011.
- Welche Schwierigkeiten gibt es?
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- Neun von zehn Studierenden (89%) geben beeinträchtigungsbezogene Schwierigkeiten bei der Organisation und Durchführung des Studiums, in Prüfungs- und Lehrsituationen an. Wie schon 2011 entstehen sie am häufigsten durch eine hohe Prüfungsdichte, Anwesenheitspflichten und zeitliche Vorgaben zum Leistungspensum.
- Für 7% ergeben sich Studienschwierigkeiten aufgrund baulicher Barrieren, unzureichender räumlicher Ausstattungen oder fehlender Rückzugsräume.
- Rund 44% der Studierenden haben beeinträchtigungsbezogene Schwierigkeiten im sozialen Miteinander, die Auslöser oder Verstärker von Studienproblemen sind. Insbesondere die Angst vor Ablehnung und Stigmatisierung sowie negative Erfahrungen im Zusammenhang mit dem „Outing“ erschweren die Kommunikation mit Lehrenden, Mitstudierenden und der Verwaltung.
- Wie häufig wird der Nachteilsausgleich genutzt?
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- Weniger als ein Drittel (29%) der Studierenden hat – wie 2011 – zumindest einmal einen Nachteilsausgleich eingefordert, am häufigsten für konkrete Prüfungssituationen.
- 62% der Anträge wurden im Schnitt bewilligt.
- Drei von vier Nutzer/-innen (73%) bewerten die Maßnahmen als hilfreich.
- Studierende verzichten auf Nachteilsausgleiche, weil ihnen die Anspruchsvoraussetzungen nicht klar sind, sie Hemmungen haben oder sie keine „Sonderbehandlung“ wollen.
- Drei Viertel der Studierenden nutzen – mehrheitlich ausschließlich – selbstorganisierte Maßnahmen zur Kompensation von beeinträchtigungsbezogenen Schwierigkeiten. Die Unterstützung durch das familiäre Umfeld und Ärzt*innen und Therapeut*innen ist dabei von besonderer Bedeutung. Jede/r Dritte wird von Kommiliton/-innen unterstützt.
- Sind Beratungsangebote bekannt?
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- Neun von zehn Studierenden kennen mindestens ein spezifisches Beratungsangebot der Hochschulen und Studenten-/Studierendenwerke, ein Drittel hat mindestens eins davon genutzt – deutlich mehr als 2011.
- Hauptthemen sind der Umgang mit der eigenen Beeinträchtigung und die Beantragung von Nachteilsausgleichen.
- Drei von fünf Studierenden profitierten von der Beratung. Als besonders hilfreich wird eine bedarfsgerechte Unterstützung in der Studieneingangsphase erachtet.
- Wie ist die finanzielle Situation?
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- Zwei Drittel der Studierenden haben beeinträchtigungsbedingte Zusatzkosten für Lebensunterhalt und Studium, die sie finanziell belasten.
- Für jeden sechsten von ihnen ist der Lebensunterhalt nicht gesichert.
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