Studieren mit Beeinträchtigung an der Universität Paderborn
Das Studium und insbesondere der Studienbeginn sind eine intensive Zeit. Am Anfang kommt Vieles auf einmal, das geplant, organisiert und gefunden werden muss. Und nach dem ersten Ankommen im Studiengang und auf dem Campus warten oftmals weitere Herausforderungen auf Sie: Beantragung von Nachteilsausgleichen, Zugänglichkeit von Räumen, Orientierungshilfen, bedarfsgerechte Umsetzung von Auslandsaufenthalten und Praktika u.v.m.
Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie an der Uni Paderborn haben, um chancengleiche Studienbedingungen zu erhalten und unterstützen die Vernetzung untereinander. Nutzen Sie unseren Newsletter, um regelmäßig über die aktuellen Angebote informiert zu werden.
Mit Kommiliton*innen vernetzen
Studienassistenz beantragen
Vielfach ist es unerlässlich, vorübergehend oder während des gesamten Studiums eine persönliche Assistenz, eine Studienhelferin oder einen Studienhelfer zur Seite zu haben, der/die Sie im Studienalltag begleitet und Aufgaben aller Art übernimmt, welche Sie nicht selber bewältigen können. Eine Studienassistenz kann sowohl an der Universität als auch zuhause erforderlich werden.
Beispiele für eine Studienassistenz können sein:
- Begleitperson für Studierende mit Mobilitätseinschränkungen
- Schreibassistenz für Veranstaltungen und Zuhause bei motorischen Einschränkungen
- Vorleser*in und Begleiter*in bei Sehbeeinträchtigungen
- (Gebärden-) Dolmetscher bei Hörschädigungen
In der Regel werden Sie sich selber um eine geeignete Assistenz bemühen, mit der Sie nach Möglichkeit dauerhaft und vertraut zusammenarbeiten. Studienhelfer*innen, etwa ein Freund, die/der mit Ihnen studiert, oder Kommilitonen, die Sie im Studium kennen lernen, lassen sich – je nachdem welche Art von Hilfe Sie benötigen – entweder persönlich engagieren oder über bestimmte Sozialeinrichtungen finden. Diese Einrichtungen sind insbesondere behilflich, wenn eine Assistenz in einem größeren zeitlichen Umfang benötigt wird.
Wir unterstützen Sie gern bei Fragen zur Studienassistenz und vermitteln ggf. Kontakt zu weiteren Beratungsstellen.
Tablett-Wagen für die Mensa
Für Studierende und Beschäftigte mit Beeinträchtigung hat der Maschinenbau-Student Dennis Bertels jetzt einen rollstuhlgerechten Tablettwagen entwickelt.
In seiner Studienarbeit am Laboratorium für Werkstoff- und Fügetechnik (LWF mit Unterstützung durch Herrn Prof. Dr. Gerson Meschut, Leiter des LWF, und Oberingenieur Dr. Dominik Teutenberg) hat der Student zwei verschiedene Prototypen konstruiert und gefertigt. Beide Konstruktionen können entweder vom Rollstuhlfahrer selbst oder einer assistierenden Begleitung genutzt werden. „Die Wagen lassen sich einfach am Rollstuhl über einen Federmechanismus befestigen und ermöglichen dem Rollstuhlfahrer, sein Tablett und Getränke abzulegen. Vorher musste das Tablett immer auf den Oberschenkeln transportiert werden.“
Die Prototypen der Tablettwagen stehen zurzeit in der Mensa Academica gleich im Eingangsbereich in der Nähe der Tabletts.
Prima Sache auch für Studierende mit Kind: Einfach den Tablettwagen nutzen und man hat bei Bedarf sofort beide Hände für das Kind frei. Auch Personen, die z. B. eine Verletzung am Arm haben, können so ohne Probleme in der Mensa essen. An Rollstühle lassen sich die Wagen mit der Hilfe eines einfachen Federsystems leicht anbringen.
Bei weiteren Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. (Mail an SmB)
Uni "Treppenlos"
Auf den Bildern Campus, Sporthalle 1 und 2 und W-Gebäude sehen Sie rot markierte Wege, die z.B. für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer geeignet sind. Die Eingänge sind durch grüne Punkte markiert.
Elektronischer Türöffner
Als unterstützende Maßnahme können sich Personen, die in einem elektrischen oder handbetriebenen Rollstuhl sitzen und Schwierigkeiten haben, die Haupteingangstüren zu öffnen, einen Transponder besorgen, mit dem die elektronischen Haupttüren geöffnet werden können. Nicht nur Rollstuhlfahrer können einen solchen Transponder erhalten, sondern auch Personen, die auf Grund ihrer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, die zum Teil schweren Türen zu öffnen.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an das Gebäudemanagement wenden..
Hilfsmittel für Studierende mit Beeinträchtigung
Studieren mit Hörbehinderung
Ein Teil der Hörsäle (Gebäude L, O, G und Audimax) sind mit Ringschleifenverstärker ausgestattet.
Studierende mit Sehbehinderung
Die Universität hilft Sehbehinderte mit dem Einsatz eines Bildschirmlesegeräts. Das Lesegerät steht im Servicecenter Medien (Raum: H1.201) des IMT (Zentrum für Informations- und Medientechnologien) der Universität zur Verfügung. Der Bildschirm unterstützt Sie bei Klausuren und beim Lesen Ihrer Aufgabenzettel für Hausaufgaben - uvm. und kann während der offiziellen Öffnungszeiten im Servicecenter Medien genutzt werden.
Technische Daten des Bildschirmlesegeräts mit rollbarem Tisch:
- kontrastreicher 22 Zoll Breitbildschirm mit stromsparender LED Beleuchtung
- echte High Definition Kamera
- weiter Vergrößerungsbereich
- elegante Aluminiumoptik platzsparende Konstruktion
- intuitiv bedienbare und sachlich gestaltete Tasten
- Bildoptimierung auf Knopfdruck
- besonders geeignet für RP-Anwender
- PDF-Broschüre
Hörsäle
Die Hörsäle der Universität Paderborn sind grundsätzlich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer gut zu erreichen. Ausnahmen bilden jedoch die Hörsäle A4, D2 (mit speziellem Schlüssel für den Aufzug), C2 (Zugang von außen) und B1 (oder B2).
Barrierefreie Toiletten
Eine Übersicht der rollstuhlgerechten Toiletten auf dem Campus können Sie hier als PDF einsehen.
Gastronomie
Die Mensa, die Räumlichkeiten des AStA, sowie das „Grill | Café“ sind durch einen Aufzug in der Nähe der Cafeteria zu erreichen. Die Cafeteria verfügt für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zum Teil über zu hoch konstruierte Ausgabetheken. Die eigenständige Benutzung der Cafeteria ist somit für Rollstuhlfahrende nur eingeschränkt möglich.
Parken
Für Studierende und Studieninteressierte mit Schwerbehindertenausweis besteht die Möglichkeit, gekennzeichnete Parkplätze direkt in Gebäudenähe zu nutzen. Falls kein Ausweis vorliegt, kann in Einzelfällen ein Übergangsausweis von und für die Universität beantragt werden. Informationen erhalten Sie dazu über: Barbara Sawall oder Lars Hemme, Raum W4.204 im Gebäude W, Mail: studium-mit-beeintraechtigung(at)upb(dot)de
Fahrstühle
Die Aufzüge befinden sich jeweils an den zentralen Punkten innerhalb der Universität. Bekannt sind diese Bereiche auch als "Kerne". Drei Aufzüge finden Sie am Schnittpunkt der Gebäudeteile B, C und H. Weitere Fahrstühle sind in dem Turm von Gebäude A zu B und ein Großraumfahrstuhl von A zu D. In der Mitte des Gebäudes E ist ein Fahrstuhl, mit dem Sie die Etage -1 bis 5 erreichen können. Zwei weitere Aufzüge befinden sich am Ende vom Gebäudeteil N. Im Bauteil P1 sind 3 Personenaufzüge. Kleinere Etagenfahrstühle sind zu den Hörsälen H1 bis H6 und zu D1 und D2 sowie im Gebäude L. Neu hinzugekommen sind die Fahrstühle in den Gebäude O und Q.
Die folgende Abbildung zeigt Ihnen die ungefähre Lage der Fahrstühle.
Fahrstuhlnutzung an der Universität
Die Nutzung der Fahrstühle kann abends und an Wochenenden wegen fehlender Notfallbereitschaft nicht gewährleistet werden. Damit es für Sie mit Mobilitätseinschränkungen nicht zu unerwünschten Unannehmlichkeiten kommt, können Sie sich für eine Anpassung der Betriebszeit mit individuellem Bedarf an die Betriebstechnik der Universität Paderborn wenden. Hierzu kontaktieren Sie bitte Herrn Stefan Mueller 05251 / 602475 oder Herrn Wilfried Helmer 05251 / 604333.
Die allg. Betriebszeiten der Fahrstühle sind:
- Montag bis Freitag von 07:00 bis 21:30 Uhr.
- Samstags von 07:00 bis 14:30 Uhr.
Kurze Pause!
In gewissen Situationen kann es helfen, die Ruhe zu genießen und evtl. mal den Rücken oder die Beine zu entlasten. Für solche Fälle hätten Sie die Möglichkeit, sich in den Erste-Hilfe Raum E0.136 zurückzuziehen.
Der Nachteilsausgleich
In vielen Studienverläufen machen enge und verbindliche Vorgaben in den Studien- und Prüfungsordnungen die Leistungserbringung für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen schwierig. Beispielsweise müssen Anwesenheitspflichten erfüllt sein, Praktika und Auslandsaufenthalte ins Studium integriert und studienbegleitend eine Vielzahl von Leistungsnachweisen erbracht werden.
Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen. Nachteilsausgleiche können sowohl für die Organisation und Durchführung des Studiums als auch für die Erbringung von Leistungs- oder Prüfungsnachweisen geltend gemacht werden.
Seit 1994 ist durch das Benachteiligungsverbot gem. Art. 3 Abs. 3 S.2 GG im Sinne eines speziellen Gleichheitssatzes auch rechtlich der Anspruch auf sog. „angemessene Vorkehrungen“ zur Abwendung der durch die gesundheitlich schlechteren Bedingungen sonst entstehenden Benachteiligung verankert.
Nachteilsausgleiche stellen somit keine Vergünstigungen dar, sondern eine individuelle und situationsbezogene Vorkehrung zur Gewährleistung von Chancengleichheit!
Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben oder in Ruhe darüber sprechen wollen, steht Ihnen die/der Beauftragte gern zur Seite.
Voraussetzungen für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs
- Das Vorliegen einer medizinisch nachweisbaren gesundheitlichen Beeinträchtigung, die mind. 6 Monate überdauert oder phasenweise auftritt.
- Es handelt sich um eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die im Zusammenspiel mit den Prüfungsbedingungen eine Benachteiligung der*des zu Prüfenden bewirkt.
- Es ist durch eine Anpassung der Prüfungsbedingungen möglich, die Beeinträchtigung auszugleichen, ohne dass der Ausgleich dem Prüfungszweck zwingend entgegensteht. Das bedeutet, dass der Ausgleich inhaltlich nicht prüfungsrelevant ist, sondern ausschließlich die Darstellungsmöglichkeiten der Leistungen angepasst werden.
Beantragung eines Nachteilsausgleichs
Den Antrag richtet jede*r Studierende möglichst frühzeitig an die*den zuständige*n Prüfungsausschussvorsitzende*n des Studiengangs. Der Antrag wird über das Zentrale Prüfungssekretariat eingereicht.
Im Antrag beschreiben Sie zuerst, welche Beeinträchtigung, chronische Erkrankung oder Behinderung vorliegt. Es muss nicht zwingend eine Diagnose mitgeteilt werden. Sie kann jedoch für den Prüfungsausschuss hilfreich sein, um zu verstehen, worum es sich handelt.
Anschließend beschreiben Sie die benachteiligenden Auswirkungen der Beeinträchtigung(en) auf die im jeweiligen Fach bzw. Modul vorgesehene Form der Leistungs- und/oder Prüfungsanforderungen. In diesem Sinne prüfen Sie, welche Aktivitäten für das Durchführen des Studiums bzw. das Absolvieren von Prüfungsleistungen relevant sind z.B. lesen, schreiben, rechnen, lernen, sprechen, sehen, hören, gehen, stehen, tragen, sitzen, Kontakte knüpfen, in Gruppen arbeiten. Dann beschreiben Sie, aus welchen Gründen Sie bestimmte Aktivitäten beeinträchtigungsbedingt in Bezug auf welche Lehrveranstaltungen- und Prüfungsformen, Fristen oder andere Vorgaben für die Organisation und Durchführung des Studiums nicht in der allgemein üblichen Weise oder Zeit durchführen können.
Im Anschluss beschreiben Sie, wie eine notwendige, geeignete entgegenwirkende Maßnahme aussehen müsste. Maßnahmen können z.B. Prüfungszeitverlängerungen, veränderte Abgabefristen für Hausarbeiten, Änderungen der räumlichen Bedingungen, der Einsatz technischer Hilfsmittel oder die Modifikation der Prüfungsform (mündliche statt schriftliche Prüfung, o.ä.) sein. Hilfreich können dafür folgende Beispiele sein:
- Möglichkeiten für Nachteilsausgleiche bei der Organisation und Durchführung des Studiums
- Möglichkeiten für Nachteilsausgleiche bei Prüfungen und Leistungsnachweisen
Sie benötigen einen (fach-)ärztlichen Nachweis über das Bestehen der gesundheitlichen Beeinträchtigung, chronischen Erkrankung oder Behinderung mit einer Bestätigung, dass sich die Beeinträchtigung, in der von Ihnen beschriebenen Weise auswirkt und somit die beantragten Maßnahmen rechtfertigt (ein Schwerbehindertenausweis ist nicht notwendig).
Für Lehramtsstudierende wird empfohlen, vorab mit Frau Mense vom PLAZ Rücksprache über die Möglichkeiten eines Nachteilsausgleiches zu halten (auch diese Gespräche sind vertraulich).
Bewilligung eines Nachteilsausgleiches
Die Bewilligung obliegt dem Prüfungsausschuss. Nachdem Sie ein Bewilligungsschreiben bekommen haben, informieren Sie die Lehrenden über den Nachteilsausgleich, so dass sie möglichst einige Zeit vor den Prüfungen oder zu Beginn des Semesters die Maßnahmen organisieren können.
Es ist immer wieder möglich einen neuen/aktualisierten Antrag zu stellen.
Ein Nachteilsausgleich wird nicht im Transcript of Records/in der Leistungsübersicht vermerkt.