Nach­teils­aus­gleich

Viele Prüfungs- und Studienordnungen machen es für Studierende mit Beeinträchtigungen oft schwer, alle Anforderungen zu erfüllen – wie Anwesenheitspflichten, Praktika oder spezielle Prüfungsbedingungen.

Seit 1994 ist jedoch gesetzlich verankert, dass Nachteilsausgleiche das Recht auf gleiche Chancen sichern. Diese sind keine Vergünstigungen, sondern gezielte Maßnahmen, um fair bewertet zu werden.

Die/der Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen und das Team der Servicestelle Studium beraten gern alle Studierenden vor der Beantragung eines Nachteilsausgleichs.

For­mel­les zur Be­an­tra­gung ei­nes Nach­teils­aus­gleichs

  1. Das Vorliegen einer medizinisch nachweisbaren gesundheitlichen Beeinträchtigung, die mind. 6 Monate überdauert oder phasenweise auftritt.
  2. Es handelt sich um eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die im Zusammenspiel mit den Prüfungsbedingungen eine Benachteiligung der*des zu Prüfenden bewirkt.
  3. Es ist durch eine Anpassung der Prüfungsbedingungen möglich, die Beeinträchtigung auszugleichen, ohne dass der Ausgleich dem Prüfungszweck zwingend entgegensteht. Das bedeutet, dass der Ausgleich inhaltlich nicht prüfungsrelevant ist, sondern ausschließlich die Darstellungsmöglichkeiten der Leistungen angepasst werden.

Den Antrag richtet jede*r Studierende möglichst frühzeitig an die*den zuständige*n Prüfungsausschussvorsitzende*n des Studiengangs. Der Antrag wird über das Zentrale Prüfungssekretariat eingereicht.

Im Antrag beschreiben Sie zuerst, welche Beeinträchtigung, chronische Erkrankung oder Behinderung vorliegt. Es muss nicht zwingend eine Diagnose mitgeteilt werden. Sie kann jedoch für den Prüfungsausschuss hilfreich sein, um zu verstehen, worum es sich handelt.

Anschließend beschreiben Sie die benachteiligenden Auswirkungen der Beeinträchtigung(en) auf die im jeweiligen Fach bzw. Modul vorgesehene Form der Leistungs- und/oder Prüfungsanforderungen. In diesem Sinne prüfen Sie, welche Aktivitäten für das Durchführen des Studiums bzw. das Absolvieren von Prüfungsleistungen relevant sind z.B. lesen, schreiben, rechnen, lernen, sprechen, sehen, hören, gehen, stehen, tragen, sitzen, Kontakte knüpfen, in Gruppen arbeiten. Dann beschreiben Sie, aus welchen Gründen Sie bestimmte Aktivitäten beeinträchtigungsbedingt in Bezug auf welche Lehrveranstaltungen- und Prüfungsformen, Fristen oder andere Vorgaben für die Organisation und Durchführung des Studiums nicht in der allgemein üblichen Weise oder Zeit durchführen können.

Im Anschluss beschreiben Sie, wie eine notwendige, geeignete entgegenwirkende Maßnahme aussehen müsste. Maßnahmen können z.B. Prüfungszeitverlängerungen, veränderte Abgabefristen für Hausarbeiten, Änderungen der räumlichen Bedingungen, der Einsatz technischer Hilfsmittel oder die Modifikation der Prüfungsform (mündliche statt schriftliche Prüfung, o.ä.) sein. Hilfreich können dafür folgende Beispiele sein:

Sie benötigen einen (fach-)ärztlichen Nachweis über das Bestehen der gesundheitlichen Beeinträchtigung, chronischen Erkrankung oder Behinderung mit einer Bestätigung, dass sich die Beeinträchtigung, in der von Ihnen beschriebenen Weise auswirkt und somit die beantragten Maßnahmen rechtfertigt (ein Schwerbehindertenausweis ist nicht notwendig).

Für Lehramtsstudierende wird empfohlen, vorab mit dem PLAZ Rücksprache über die Möglichkeiten eines Nachteilsausgleiches zu halten (auch diese Gespräche sind vertraulich).

Die Bewilligung obliegt dem Prüfungsausschuss. Nachdem Sie ein Bewilligungsschreiben bekommen haben, informieren Sie die Lehrenden über den Nachteilsausgleich, so dass sie möglichst einige Zeit vor den Prüfungen oder zu Beginn des Semesters die Maßnahmen organisieren können.

Es ist immer möglich einen neuen/aktualisierten Antrag zu stellen

Ein Nachteilsausgleich wird nicht im Transcript of Records vermerkt.

Dokumente zum Thema Nachteilsausgleich

In diesem Downloadbereich finden Sie Dokumente zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs an der Universität Paderborn. Diese Unterlagen bieten Ihnen eine Übersicht über den Antragsprozess und unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihrer Antragsstellung. Wir empfehlen jedoch dringend, zusätzlich eine persönliche Beratung bei der Servicestelle Studium mit Beeinträchtigung in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgschancen auf eine Bewilligung des Nachteilsausgleichs zu maximieren.

Aus­lands­s­tu­di­um

Auslandserfahrung und vertiefte Sprachkenntnisse werden von vielen Arbeitgebern bei der Einstellung von Hochschulabsolvent*innen erwünscht, teilweise sogar vorausgesetzt. Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten sollten deshalb einen Studienaufenthalt im Ausland oder ein Auslandspraktikum von vornherein als Teil des Hochschulstudiums einplanen und gut vorbereiten, auch wenn dies nicht verpflichtend vorgeschrieben ist. Um sich umfassend zu informieren und Bewerbungsfristen einhalten zu können, sollte die Planung am besten zwei Jahre vorher beginnen.

Das International Office berät Sie zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen.

Kon­takt

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Kathrin Weber

Zentrale Studienberatung (ZSB)

Servicestelle Studium mit Beeinträchtigung, Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung

E-Mail schreiben +49 5251 60-5498