Nachteilsausgleich
Viele Prüfungs- und Studienordnungen machen es für Studierende mit Beeinträchtigungen oft schwer, alle Anforderungen zu erfüllen – wie Anwesenheitspflichten, Praktika oder spezielle Prüfungsbedingungen.
Seit 1994 ist jedoch gesetzlich verankert, dass Nachteilsausgleiche das Recht auf gleiche Chancen sichern. Diese sind keine Vergünstigungen, sondern gezielte Maßnahmen, um fair bewertet zu werden.
Die/der Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen und das Team der Servicestelle Studium beraten gern alle Studierenden vor der Beantragung eines Nachteilsausgleichs.
Der Weg zum Nachteilsausgleich
Prüfen der Voraussetzungen
Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs erfüllen und ob diese auf Ihre persönliche Situation zutreffen.
Beratungsgespräch
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Kathrin Weber von der Servicestelle Studium mit Beeinträchtigung. In diesem Gespräch erhalten Sie eine realistische Einschätzung der Situation, hilfreiche Unterstützung bei der Antragstellung und wertvolle Hinweise für die weitere Vorgehensweise.
Vorbereitung erforderlicher Unterlagen
Sammeln Sie nun alle notwendigen Unterlagen, die für die Beantragung erforderlich sind. Dazu gehört unter anderem die ärztliche Bescheinigung, die die Beeinträchtigung dokumentiert. Achten Sie darauf, alle relevanten Dokumente vollständig und gut strukturiert zusammenzustellen, um den Prozess zu erleichtern.
Verfassung des Antrags
Füllen Sie nun das hochschuleinheitliche Antragsformular sorgfältig aus. Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Felder vollständig und korrekt ausgefüllt sind, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
Überprüfung auf Vollständigkeit
Stellen Sie nun alle Unterlagen sorgfältig zusammen und überprüfen sie abschließend auf ihre Vollständigkeit, um sicherzustellen, dass nichts fehlt.
Feedbackgespräch
Vereinbaren Sie nun ein Feedbackgespräch mit Kathrin Weber, bei dem Sie Ihre gesamten Unterlagen mitbringen und offene Fragen klären kannst.
Einreichen des Antrags
Reichen Sie nun den vollständigen Antrag beim Zentralen Prüfungssekretaritat ein.
Entscheidung abwarten
Nun trifft der Prüfungsausschuss eine Entscheidung über die Bewilligung Ihres Antrags, basierend auf den eingereichten Unterlagen und den geltenden Richtlinien.
Lehrende informieren
Wird der Antrag bewilligt, informieren Sie nun frühzeitig die Lehrenden, damit die genehmigten Maßnahmen rechtzeitig organisiert und umgesetzt werden können.
Formelles zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs
- Das Vorliegen einer medizinisch nachweisbaren gesundheitlichen Beeinträchtigung, die mind. 6 Monate überdauert oder phasenweise auftritt.
- Es handelt sich um eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die im Zusammenspiel mit den Prüfungsbedingungen eine Benachteiligung der*des zu Prüfenden bewirkt.
- Es ist durch eine Anpassung der Prüfungsbedingungen möglich, die Beeinträchtigung auszugleichen, ohne dass der Ausgleich dem Prüfungszweck zwingend entgegensteht. Das bedeutet, dass der Ausgleich inhaltlich nicht prüfungsrelevant ist, sondern ausschließlich die Darstellungsmöglichkeiten der Leistungen angepasst werden.
Den Antrag richtet jede*r Studierende möglichst frühzeitig an die*den zuständige*n Prüfungsausschussvorsitzende*n des Studiengangs. Der Antrag wird über das Zentrale Prüfungssekretariat eingereicht.
Im Antrag beschreiben Sie zuerst, welche Beeinträchtigung, chronische Erkrankung oder Behinderung vorliegt. Es muss nicht zwingend eine Diagnose mitgeteilt werden. Sie kann jedoch für den Prüfungsausschuss hilfreich sein, um zu verstehen, worum es sich handelt.
Anschließend beschreiben Sie die benachteiligenden Auswirkungen der Beeinträchtigung(en) auf die im jeweiligen Fach bzw. Modul vorgesehene Form der Leistungs- und/oder Prüfungsanforderungen. In diesem Sinne prüfen Sie, welche Aktivitäten für das Durchführen des Studiums bzw. das Absolvieren von Prüfungsleistungen relevant sind z.B. lesen, schreiben, rechnen, lernen, sprechen, sehen, hören, gehen, stehen, tragen, sitzen, Kontakte knüpfen, in Gruppen arbeiten. Dann beschreiben Sie, aus welchen Gründen Sie bestimmte Aktivitäten beeinträchtigungsbedingt in Bezug auf welche Lehrveranstaltungen- und Prüfungsformen, Fristen oder andere Vorgaben für die Organisation und Durchführung des Studiums nicht in der allgemein üblichen Weise oder Zeit durchführen können.
Im Anschluss beschreiben Sie, wie eine notwendige, geeignete entgegenwirkende Maßnahme aussehen müsste. Maßnahmen können z.B. Prüfungszeitverlängerungen, veränderte Abgabefristen für Hausarbeiten, Änderungen der räumlichen Bedingungen, der Einsatz technischer Hilfsmittel oder die Modifikation der Prüfungsform (mündliche statt schriftliche Prüfung, o.ä.) sein. Hilfreich können dafür folgende Beispiele sein:
- Möglichkeiten für Nachteilsausgleiche bei der Organisation und Durchführung des Studiums
- Möglichkeiten für Nachteilsausgleiche bei Prüfungen und Leistungsnachweisen
Sie benötigen einen (fach-)ärztlichen Nachweis über das Bestehen der gesundheitlichen Beeinträchtigung, chronischen Erkrankung oder Behinderung mit einer Bestätigung, dass sich die Beeinträchtigung, in der von Ihnen beschriebenen Weise auswirkt und somit die beantragten Maßnahmen rechtfertigt (ein Schwerbehindertenausweis ist nicht notwendig).
Für Lehramtsstudierende wird empfohlen, vorab mit dem PLAZ Rücksprache über die Möglichkeiten eines Nachteilsausgleiches zu halten (auch diese Gespräche sind vertraulich).
Die Bewilligung obliegt dem Prüfungsausschuss. Nachdem Sie ein Bewilligungsschreiben bekommen haben, informieren Sie die Lehrenden über den Nachteilsausgleich, so dass sie möglichst einige Zeit vor den Prüfungen oder zu Beginn des Semesters die Maßnahmen organisieren können.
Es ist immer möglich einen neuen/aktualisierten Antrag zu stellen
Ein Nachteilsausgleich wird nicht im Transcript of Records vermerkt.
Dokumente zum Thema Nachteilsausgleich
In diesem Downloadbereich finden Sie Dokumente zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs an der Universität Paderborn. Diese Unterlagen bieten Ihnen eine Übersicht über den Antragsprozess und unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihrer Antragsstellung. Wir empfehlen jedoch dringend, zusätzlich eine persönliche Beratung bei der Servicestelle Studium mit Beeinträchtigung in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgschancen auf eine Bewilligung des Nachteilsausgleichs zu maximieren.
Auslandsstudium
Auslandserfahrung und vertiefte Sprachkenntnisse werden von vielen Arbeitgebern bei der Einstellung von Hochschulabsolvent*innen erwünscht, teilweise sogar vorausgesetzt. Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten sollten deshalb einen Studienaufenthalt im Ausland oder ein Auslandspraktikum von vornherein als Teil des Hochschulstudiums einplanen und gut vorbereiten, auch wenn dies nicht verpflichtend vorgeschrieben ist. Um sich umfassend zu informieren und Bewerbungsfristen einhalten zu können, sollte die Planung am besten zwei Jahre vorher beginnen.
Für Studierende mit einer Beeinträchtigung besteht im Programm Erasmus+ die Möglichkeit einer zusätzlichen finanziellen Förderung als sog. Top-Up-Stipendium. Außerdem kann ein Realkostenantrag online gestellt werden. Mit diesem können zusätzliche Kosten, die durch die Beeinträchtigung im Ausland bestehen, erstattet werden.
Das Team im International Office kann für Sie Kontakt zu einer möglichen Partnerhochschule aufnehmen und berät Sie zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen.