Nachteilsausgleich

Viele Prüfungs- und Studienordnungen erschweren es Studierenden mit Beeinträchtigungen, alle Anforderungen zu erfüllen – beispielsweise Anwesenheitspflichten, Praktika oder spezielle Prüfungsbedingungen.

Seit 1994 ist gesetzlich festgelegt, dass Nachteilsausgleiche das Recht auf gleiche Chancen sichern. Diese sind keine Vergünstigungen, sondern gezielte Maßnahmen, um eine faire Bewertung zu ermöglichen.

Die/der Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen und das Team der Servicestelle Studium beraten gern alle Studierenden vor der Beantragung eines Nachteilsausgleichs.

Der Weg zum Nach­teils­aus­gleich

1.

Prüfen der Voraussetzungen

Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs erfüllen und ob diese auf Ihre persönliche Situation zutreffen.

2.

Beratungsgespräch

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Kathrin Weber von der Servicestelle Studium mit Beeinträchtigung. In diesem Gespräch erhalten Sie eine realistische Einschätzung der Situation, hilfreiche Unterstützung bei der Antragstellung und wertvolle Hinweise für die weitere Vorgehensweise.

3.

Vorbereitung erforderlicher Unterlagen

Sammeln Sie nun alle notwendigen Unterlagen, die für die Beantragung erforderlich sind. Dazu gehört unter anderem die ärztliche Bescheinigung, die die Beeinträchtigung dokumentiert. Achten Sie darauf, alle relevanten Dokumente vollständig und gut strukturiert zusammenzustellen, um den Prozess zu erleichtern.

4.

Verfassung des Antrags

Füllen Sie nun das hochschuleinheitliche Antragsformular sorgfältig aus. Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Felder vollständig und korrekt ausgefüllt sind, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.

5.

Überprüfung auf Vollständigkeit

Stellen Sie nun alle Unterlagen sorgfältig zusammen und überprüfen sie abschließend auf ihre Vollständigkeit, um sicherzustellen, dass nichts fehlt.

6.

Feedbackgespräch

Vereinbaren Sie nun ein Feedbackgespräch mit Kathrin Weber, bei dem Sie Ihre gesamten Unterlagen mitbringen und offene Fragen klären kannst.

7.

Einreichen des Antrags

Reichen Sie nun den vollständigen Antrag beim Zentralen Prüfungssekretaritat ein.

8.

Entscheidung abwarten

Nun trifft der Prüfungsausschuss eine Entscheidung über die Bewilligung Ihres Antrags, basierend auf den eingereichten Unterlagen und den geltenden Richtlinien.

9.

Lehrende informieren

Wird der Antrag bewilligt, informieren Sie nun frühzeitig die Lehrenden, damit die genehmigten Maßnahmen rechtzeitig organisiert und umgesetzt werden können.

For­mel­les zur Be­an­tra­gung ei­nes Nach­teils­aus­gleichs

  1. Es liegt eine gesundheitliche Beeinträchtigung vor, die dauerhaft oder über längere Zeit besteht.
  2. Die Beeinträchtigung führt dazu, dass Prüfungen oder Studienleistungen unter den normalen Bedingungen erschwert werden.
  3. Mit einer Anpassung der Prüfungsbedingungen lässt sich die Benachteiligung ausgleichen, ohne dass der Inhalt der Prüfung verändert wird.

Der Antrag auf Nachteilsausgleich sollte möglichst frühzeitig beim zuständigen Prüfungsausschuss des Studiengangs eingereicht werden. Die Unterlagen werden über das Zentrale Prüfungssekretariat übermittelt.

Worum geht es im Antrag?

  1. Beschreiben, welche Beeinträchtigung, chronische Erkrankung oder Behinderung vorliegt. Eine genaue Diagnose ist nicht zwingend, kann aber hilfreich sein.
  2. Erklären, welche Auswirkungen die Beeinträchtigung auf die Studien- und Prüfungsleistungen hat. Dazu gehören Tätigkeiten wie Lesen, Schreiben, Rechnen, Lernen, Sprechen, Hören, Sehen, Gehen, Stehen, Sitzen, Kontakte knüpfen oder Arbeiten in Gruppen.
  3. Vorschlagen, welche Maßnahmen die Benachteiligung ausgleichen könnten, zum Beispiel:

    • Verlängerung von Prüfungs- oder Abgabefristen
    • Anpassung der Prüfungsform (z. B. mündlich statt schriftlich)
    • Nutzung technischer Hilfsmittel
    • Änderungen bei den Räumlichkeiten

    Falls Sie sich unsicher sind, beraten wir gern zu den möglichen Anpassungen.

Nachweis:
Ein ärztlicher Nachweis über die Beeinträchtigung ist erforderlich, der bestätigt, dass die beschriebenen Auswirkungen bestehen und die beantragten Maßnahmen rechtfertigt. Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht notwendig. Ein Attest allein reicht nicht aus.

Tipp für Lehramtsstudierende:
Vorab Rücksprache mit dem PLAZ halten. Diese Gespräche sind vertraulich und klären, welche Nachteilsausgleiche möglich sind.

Bewilligung und Umsetzung

Die Entscheidung über den Nachteilsausgleich trifft der Prüfungsausschuss. Nach Erhalt des Bewilligungsschreibens sollten die Lehrenden informiert werden, damit die Maßnahmen rechtzeitig vor Prüfungen oder zu Beginn des Semesters umgesetzt werden können.

Ein aktualisierter oder neuer Antrag kann gestellt werden, wenn sich die gesundheitliche Situation verändert hat.

Der Nachteilsausgleich wird nicht im Transcript of Records vermerkt.

Dokumente zum Thema Nachteilsausgleich

In diesem Downloadbereich finden Sie Dokumente zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs an der Universität Paderborn. Diese Unterlagen bieten Ihnen eine Übersicht über den Antragsprozess und unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihrer Antragsstellung. Wir empfehlen jedoch dringend, zusätzlich eine persönliche Beratung bei der Servicestelle Studium mit Beeinträchtigung in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgschancen auf eine Bewilligung des Nachteilsausgleichs zu maximieren.

Aus­lands­s­tu­di­um

Auslandserfahrung und vertiefte Sprachkenntnisse werden von vielen Arbeitgebern bei der Einstellung von Hochschulabsolvent*innen erwünscht, teilweise sogar vorausgesetzt. Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten sollten deshalb einen Studienaufenthalt im Ausland oder ein Auslandspraktikum von vornherein als Teil des Hochschulstudiums einplanen und gut vorbereiten, auch wenn dies nicht verpflichtend vorgeschrieben ist. Um sich umfassend zu informieren und Bewerbungsfristen einhalten zu können, sollte die Planung am besten zwei Jahre vorher beginnen.

Für Studierende mit einer Beeinträchtigung besteht im Programm Erasmus+ die Möglichkeit einer zusätzlichen finanziellen Förderung als sog. Top-Up-Stipendium. Außerdem kann ein Realkostenantrag online gestellt werden. Mit diesem können zusätzliche Kosten, die durch die Beeinträchtigung im Ausland bestehen, erstattet werden.

Das Team im International Office kann für Sie Kontakt zu einer möglichen Partnerhochschule aufnehmen und berät Sie zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen.

Kon­takt

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Kathrin Weber

Zentrale Studienberatung (ZSB)

Servicestelle Studium mit Beeinträchtigung, Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung

E-Mail schreiben +49 5251 60-5498