Wer finanziert was?
Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben neben den üblichen Fragen zur Studienfinanzierung sehr häufig noch zusätzliche Finanzierungsfragen zu klären. Das ist insbesondere der Fall, wenn aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen regelmäßig zusätzliche Kosten anfallen, für längere Zeit das Studium unterbrochen werden muss, sich das Studium stark verlängert oder das Studium verspätet beginnt. Finanzielle Unsicherheiten können sich dadurch verschärfen, dass Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen häufig nicht erwerbstätig sein und somit auch keine finanziellen Rücklagen bilden können.
Eine Studienfinanzierung aus einer Hand gibt es nicht. Eine Reihe verschiedener Kostenträger übernimmt die Finanzierung des üblichen Lebensunterhalts und der behinderungsbedingten Unterstützungsbedarfe. Die Zuständigkeitsklärung in Bezug auf die Kostenträger ist manchmal schwierig. Es kommt vor, dass beantragte Leistungen nicht oder nicht bedarfsdeckend zur Verfügung gestellt und Bewilligungsfristen nicht eingehalten werden. Die meisten Leistungen für behinderungsbedingte Mehrbedarfe werden außerdem nur einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Hilfreich ist das Handbuch "Studium und Behinderung" des Studentenwerks Deutschland.
WICHTIG: Studieninteressierte sollten sich selbst frühzeitig darüber informieren, welcher Kostenträger unter welchen Bedingungen welche Kosten übernehmen kann. Die Sozialberatungs- und Studienfinanzierungsberatungsstellen der Studierendenwerke können bei Fragen weiterhelfen.
Unterschiedliche Kostenträger
Die Zuständigkeit der Kostenträger richtet sich nach der Art des Bedarfs. Man unterscheidet zwischen der Finanzierung von:
- Ausbildungsgeprägtem Unterhalt (gemeint sind der allgemeine Lebensunterhalt und die üblichen Ausbildungskosten gemäß § 11 BAföG) Kap. VII Handbuch "Studium und Behinderung" „Finanzierung des Lebensunterhalts"
- Beeinträchtigungsbedingten Zusatzkosten zum Lebensunterhalt (z. B. für kostenaufwändige Nahrungsmittel oder Therapiekosten) Kap. VIII „Finanzierung behinderungsbedingter Mehrbedarfe“, Stichwort: „Ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II und SGB XII“
- Beeinträchtigungsbedingten Zusatzkosten zum Studium (z. B. technische Hilfsmittel und Studienassistenzen) Kap. VIII „Finanzierung behinderungsbedingter Mehrbedarfe“, Stichwort: „Eingliederungshilfe“ und Kap. VIII „Finanzierung behinderungsbedingter Mehrbedarfe“, Stichwort: „Finanzierung medizinischer Hilfsmitteldurch die Krankenkasse“
- Pflege und Assistenz Kap. IX „Pflege und Assistenz“