Inf­o­por­tal Bar­rie­re­freie Leh­re

Willkommen auf dem Infoportal Barrierefreie Lehre der Universität Paderborn!

Auf diesen Seiten werden Informationen für Lehrende zu Grundprinzipien der barrierefreien Lehre, Arten der Beeinträchtigungen und deren Auswirkung auf die Lern- und Prüfungsmöglichkeiten, dem Nachteilsausgleich sowie der konkreten Gestaltung von Materialien bereitgestellt und kontinuierlich ausgebaut.

War­um ei­gent­lich Bar­rie­re­frei­heit?

Studierende an deutschen Hochschulen sind immer heterogener. Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention rechtsverbindlich; spätestens seit diesem Zeitpunkt ist es zentrale Aufgabe, durch den Abbau von Hürden allen Menschen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Dies betrifft insbesondere das Recht auf Zugang zu (lebenslanger) Bildung. Hochschulen sind hier also gefordert, strukturell Barrieren abzubauen. Das betrifft auch die Zugänglichkeit von Informationen im Internet. Formal wurde dies durch das Zugänglichkeits-Gesetz (WZG bzw. WCAG 2.0) im Jahr 2016 geregelt. Dies verpflichtet alle öffentlichen Einrichtungen, alle Informationen barrierefrei zugänglich zu machen. Betroffen sind neben den Websites auch die Lernplattformen und in Konsequenz auch die dort bereitgestellten Lehr- und Lernmaterialien.

Wer pro­fi­tiert von Bar­rie­re­frei­heit in der Leh­re?

Essenziell sind Maßnahmen zur Barrierefreiheit für die Studierendengruppe, die mit Beeinträchtigungen studieren. In einer bundesweiten Umfrage ergab sich, dass mindestens 11% der Studierenden mit einer Beeinträchtigung studieren. Rein statistisch sitzen also in einem durchschnittlich großen Seminar mindestens drei Studierende mit einer Beeinträchtigung. Barrieren sind individuell unterschiedlich; insgesamt gesehen profitieren aber alle Gruppen von einer gut durchdachten und barrierefreien (ggf. Online-) Lehre. So können Studierende mit familiärer Verpflichtung durch komplett schriftlich verfügbare Materialien flexibler im Selbststudium Sachverhalte erarbeiten; internationale Studierende haben die Möglichkeit, durch zusätzliche Informationskanäle keine Sprachnachteile zu erhalten. 

Wie wir Sie un­ter­stüt­zen

Das Ziel einer möglichst barrierefreien Lehre ist somit, dass bei der Gestaltung der Veranstaltung oder Prüfung die Erfordernisse von Studierenden mit Beeinträchtigungen automatisch mitgedacht und selbstverständlich Strukturen oder Vorgaben entsprechend angepasst werden. Beeinträchtigungen sind individuell verschieden; vor allem in ihren Auswirkungen auf das Lernen und Geprüft werden. Strikte Anwesenheitspflichten, fehlende barrierefreie Lehrmaterialien oder die Angst vor Vorurteilen erschweren dann beispielsweise den Studienverlauf. Daher möchten wir Ihnen sowohl für das Bereitstellen angepasster Materialien, als auch für die barrierefreie Gestaltung u.a. von Prüfungssituationen oder auch bei Fragen zu diagnosespezifischem Hintergrundwissen zur Seite stehen.

Wir unterstützen Sie mit den nachfolgenden Informationen und auch praktisch gern bei der Umsetzung chancengleicher Rahmenbedingungen in Ihren Veranstaltungen und Prüfungen.

Wei­ter­füh­ren­de In­for­ma­ti­o­nen

Leh­re chan­cen­gleich ge­stal­ten

Barrierearme Veranstaltungen, Dokumente, Videos

Be­ein­träch­ti­gungs­ar­ten

Beispiele und Hintergrundwissen

Nach­teils­aus­gleich

Was Sie als Lehrende wissen sollten

Links und wei­ter­füh­ren­de In­for­ma­ti­o­nen

Nützliche Informationen und Weiterleitungen rund um das Thema Studieren mit Beeinträchtigung.

An­sprech­part­ne­rin

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Kathrin Weber

Zentrale Studienberatung (ZSB)

Servicestelle Studium mit Beeinträchtigung, Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung

E-Mail schreiben +49 5251 60-5498