Nachteilsausgleiche - Was Sie als Lehrende wissen sollten

Es gibt viele unterschiedliche Wege um ein Ziel zu erreichen. Studierende mit einer Beeinträchtigung müssen häufig einen anderen als den vorgeschriebenen Weg gehen, um gleichwertige Leistungen wie ihre Kommiliton*innen erbringen zu können. Aus diesem Grund haben betroffene Studierende sowohl für die Organisation und Durchführung des Studiums als auch für die Anpassung von Prüfungen und Leistungsnachweisen das Recht auf einen Nachteilsausgleich. Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert und wird in den Prüfungsordnungen der Studiengänge geregelt.

Bedingungen für einen Nachteilsausgleich

Ein Nachteilsausgleich wird immer individuell auf die Beeinträchtigung der/des entsprechenden Studierenden und auf die konkreten Studienhindernisse abgestimmt. Im konkreten Fall heißt das: Selbst bei einer sehr ähnlichen Beeinträchtigungsform zweier Studierender kann die benötigte Unterstützung ganz unterschiedlich aussehen. Das alleinige Vorliegen einer Beeinträchtigung bedeutet nicht automatisch, dass auch ein Nachteil im Studium besteht.

Der formlose Antrag muss von den Studierenden rechtzeitig vor der Prüfung schriftlich an den Prüfungsausschuss gerichtet werden. Im Antrag sind die gewünschten Prüfungsmodifikationen zu benennen und es ist zu begründen, warum diese erforderlich sind. Außerdem müssen die Einschränkungen im Studium in Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung durch geeignete Nachweise belegt werden. Der Prüfungsausschuss prüft den Anspruch auf Nachteilsausgleich und stellt sicher, dass die beantragten Modifikationen im konkreten Einzelfall erforderlich, geeignet und angemessen sind, um chancengleiche Prüfungsbedingungen zu realisieren. Durch die bewilligten Modifikationen müssen gleichwertige Leistungsnachweise ermöglicht werden, die in Einklang mit den inhaltlichen Anforderungen der Prüfungsordnung stehen. Studierende müssen in der Lage sein, die in den jeweiligen Prüfungsordnungen geforderten Kompetenzen zu erwerben und diese Kenntnisse durch Prüfungen nachzuweisen. So können zwar Leistungsformen und Prüfungsbedingungen verändert werden, aber die Leistungsziele nicht.

 

Beispiele für individuelle Nachteilsausgleiche

  • Zeitverlängerungen für bspw. eine längere Bearbeitungszeit in Klausuren, inklusive Pausen oder auch für das Anfertigen einer Studienleistung, wie z.B. eine Hausarbeit oder ein Referat
  • Ausgleichs- oder Ersatzleistungen, z.B. schriftliche Beiträge gleichen Fehlzeiten aus oder werden angefertigt, wenn Studierende mobilitätsaufwendige Studienleistungen nicht erbringen können (z.B. Geländegänge)
  • Modifizierung von Prüfungsleistungen, wenn sich die Prüfung auf eine vorher erbrachte Studienleistung bezieht, die der/ die Studierende aufgrund der Erkrankung nicht erbringen kann (z.B. Exkursion)
  • Umwandlung schriftlicher in mündliche Prüfungsleistungen oder umgekehrt
  • Rücktritt vom Leistungserfassungsprozess außerhalb vorgeschriebener Fristen (bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen, z.B. eine zusätzliche Krankheit, besondere Belastungssituationen, der Ausfall von Assistenzen)
  • Bereitstellung oder Zustimmung zur Verwendung technischer Hilfsmittel oder personeller Unterstützung: PC für Studierende mit Sehbehinderungen und bearbeitbare elektronische Aufgabenstellung (z.B. Word) oder Arbeitsplätze für Rollstuhlfahrer*innen, fachfremde Schreibkräfte oder Gebärdendolmetscher*innen
  • Nutzung anderer Seminar- oder Prüfungsräume

 

Wie wir Sie unterstützen können

Die Servicestelle Studium mit Beeinträchtigung unterstützt Sie als Lehrende gern unter anderem durch 

  • persönlicher Be­ra­tung,
  • Fort­bil­dungs­an­ge­bo­ten 
  • Adaption von Lehr­ma­te­ri­a­li­en in barrierefreie di­gi­ta­le Formate,

sowie bei vorliegendem bewilligten Nachteilsauslgeich durch den Prü­fungs­aus­schuss:

  • Adaption von Prüfungsmaterialien in barrierefreie di­gi­ta­le Formate
  • Bereitstellung des Arbeitsraums für Stu­die­ren­de mit Be­hin­de­run­gen als Klausurraum sofern Stu­die­ren­de einen Bedarf zur Nutzung von Hilfsmitteltechnologie haben (z. B. PC mit Vergrößerungssoftware, Sprachausgabe oder Braillezeile, Lesegerät, Beleuchtung).

Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin mit uns.

An­sprech­part­ne­rin

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Kathrin Weber

Zentrale Studienberatung (ZSB)

Servicestelle Studium mit Beeinträchtigung, Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung

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