Lerntherapie
Typische Aufgaben
- Therapiestunden planen und durchführen (ca. 3 bis 4 pro Tag)
- Umfeldarbeit (z.B. Gespräche mit Eltern, Lehrkräften, Kinderärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Schulpsycholog*innen, Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen und Erzieher*innen)
- Dokumentation und Administration (z.B. Führen von Klient*innenakten, Berichtslegung für Ämter)
- Diagnosegespräche mit Klient*innen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene)
- Beratungsgespräche mit Eltern
- Kooperation mit Kostenträgern (z.B. Berichterstattung und Hilfeplangespräche mit Jugendämtern)
- Mentoring angehender Lerntherapeut*innen
- Optional: Eröffnung und Leitung einer eigenen lerntherapeutischen Praxis inkl. Führung von freien und/oder angestellten Mitarbeitenden
Potentielle Arbeitgeber*innen
- Lerntherapeutische Einrichtungen
- Beratungsstellen
- Kinderheime und -kliniken
- Schulen, Hochschulen und Universitäten
- Weiterbildungseinrichtungen
- Lerntherapie-Berufsverbände
- Berufliche Selbstständigkeit mit eigener Lerntherapiepraxis
Hinweise zum Berufseinstieg
Für den Einstieg in das Tätigkeitsfeld sind breit gefächerte Praxiserfahrungen wichtig, die Sie u.a. durch folgende Aktivitäten während des Studiums sammeln können:
- Praktika und studienbegleitende Jobs (z. B. Nachhilfeunterricht, Stütz- und Förderlehrkraft, Schulbegleitung)
- Ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugendhilfe, Kinderbetreuung oder bei der Leitung von Jugendgruppen
Darüber hinaus können weitere Strategien den Berufseinstieg unterstützen:
- In der Regel wird ein Studium mit pädagogischen und/oder psychologischen Inhalten (Grundkenntnisse) vorausgesetzt, mindestens didaktische und pädagogische Erfahrungen und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit.
- Für die Arbeit als Lerntherapeut*in ist ein Master oder eine Zusatzqualifikation notwendig, die oftmals berufsbegleitend beim Berufseinstieg absolviert wird.
- Für die lerntherapeutische Tätigkeit ist die Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau voraussetzend.
- Für eine Tätigkeit, die den Umgang mit Minderjährigen vorsieht, kann die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich sein.