Lerntherapie

Typische Aufgaben

  • Therapiestunden planen und durchführen (ca. 3 bis 4 pro Tag)
  • Umfeldarbeit (z.B. Gespräche mit Eltern, Lehrkräften, Kinderärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Schulpsycholog*innen, Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen und Erzieher*innen)
  • Dokumentation und Administration (z.B. Führen von Klient*innenakten, Berichtslegung für Ämter)
  • Diagnosegespräche mit Klient*innen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene)
  • Beratungsgespräche mit Eltern
  • Kooperation mit Kostenträgern (z.B. Berichterstattung und Hilfeplangespräche mit Jugendämtern)
  • Mentoring angehender Lerntherapeut*innen
  • Optional: Eröffnung und Leitung einer eigenen lerntherapeutischen Praxis inkl. Führung von freien und/oder angestellten Mitarbeitenden

Potentielle Arbeitgeber*innen

  • Lerntherapeutische Einrichtungen
  • Beratungsstellen
  • Kinderheime und -kliniken
  • Schulen, Hochschulen und Universitäten
  • Weiterbildungseinrichtungen
  • Lerntherapie-Berufsverbände
  • Berufliche Selbstständigkeit mit eigener Lerntherapiepraxis

Hinweise zum Berufseinstieg

Für den Einstieg in das Tätigkeitsfeld sind breit gefächerte Praxiserfahrungen wichtig, die Sie u.a. durch folgende Aktivitäten während des Studiums sammeln können:

  • Praktika und studienbegleitende Jobs (z. B. Nachhilfeunterricht, Stütz- und Förderlehrkraft, Schulbegleitung)
  • Ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugendhilfe, Kinderbetreuung oder bei der Leitung von Jugendgruppen

Darüber hinaus können weitere Strategien den Berufseinstieg unterstützen:

  • In der Regel wird ein Studium mit pädagogischen und/oder psychologischen Inhalten (Grundkenntnisse) vorausgesetzt, mindestens didaktische und pädagogische Erfahrungen und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit.
  • Für die Arbeit als Lerntherapeut*in ist ein Master oder eine Zusatzqualifikation notwendig, die oftmals berufsbegleitend beim Berufseinstieg absolviert wird.
  • Für die lerntherapeutische Tätigkeit ist die Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau voraussetzend.
  • Für eine Tätigkeit, die den Umgang mit Minderjährigen vorsieht, kann die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich sein.
Bild vom Campus der Universität Paderborn
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Bild von Händen, die auf einer Tastatur schreiben
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